Verschönerungsverein Erbach
Hiermit erkläre ich, dass ich in den Verschönerungsverein Erbach eintreten möchte.
Mit dem Klick auf das Kästchen erkläre ich mich einverstanden, dass mein Mitgliedsbeitrag von meinem Konto abgebucht wird. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich in folgender Höhe abgebucht:Einzelpersonen zahlen 8 Euro. Einzelpersonen von 18 bis 22 Jahre stellen wir beitragsfrei. Familientarif für insgesamt 12 Euro. Dieser Tarif inkludiert neben dem Hauptmitglied auch dessen Ehe-/Lebenspartner sowie alle Kinder bis zum 22. Lebensjahr.
Wer den Verein mit einem höheren Jahresbeitrag unterstützen möchte, kann diesen im nachfolgenden Eingabefeld angeben.
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEDie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (z.B. Weitergabe von Vereinsinformationen und Einladungen zu Vereinsveranstaltungen).
BEITRITT ZUM VEREINMit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogenen Daten auf:Vor- und Zuname, Anschrift (Wohnort und Straße), Kommunikationsdaten (Telefon und E-Mail), Geburtsdatum, Datum des Vereinseintritts, Bankverbindung. Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
AUSTRITT AUS DEM VEREINBeim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
WEITERGABE VON MITGLIEDSDATENMitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
HINWEIS AUF BESCHWERDE BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDEAls Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zumDatenschutz steht der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Verfügung. Die Beschwerde kann online unter https://datenschutz.hessen.de/über-uns/kontakt eingereicht werden.
Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.